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Allgemeine Reservierungs- und Mietbedingungen für Sportgeräte und Veranstaltungen

§1 Geltungsbereich

  1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der GERMINA SPORTWELT GMBH (Germina). Abweichungen – auch aufgrund abweichender Geschäftsbedingungen unserer Kunden – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Angaben, Abbildungen, Zeichnungen und Maße, die in Preislisten, Broschüren und anderen Medien enthalten sind, sind ebenfalls unverbindlich.
  2. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Vermieterin ausdrücklich anerkannt wurden.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Produktbeschreibungen der Vermieterin stellen keine verbindlichen Angebote zum Vertragsabschluss dar. Sie stellen hingegen eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter dar.
  2. Es gilt der jeweilige Mietzins der Vermieterin, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Darstellung auf der Internetseite der Vermieterin mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
  3. Die Vermieterin kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem sie dem Mieter ein Bestätigungsschreiben übermittelt oder indem sie ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllt; im ersten Fall ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgeblich, im letztgenannten der Zugang der Mietsache beim Kunden. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit dem Ablauf des fünften (5.) Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
  4. Erfolgt innerhalb der Frist keine Annahme durch die Vermieterin, dann gilt dies als Ablehnung des Angebots. Der Mieter ist in diesem Fall dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden. Andernfalls ist der Mieter an seine Willenserklärung für die Dauer von zwei (2) Wochen ab Absenden seiner Bestellung durch Betätigung des Buttons
    „kostenpflichtig bestellen“ gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Vermieterin gelten die Regelungen gemäß § 6 dieser AGB.
  5. Etwaige Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur‐ und Mausfunktionen (z.B. über den „Zurück“‐Button des Browsers bzw. mit Hilfe der Buttons „zurück“ und „weiter“) korrigiert werden. Artikel, die sich bereits im Warenkorb befinden, können durch Anklicken des Mülltonnen‐Symbols („löschen“) wieder aus dem Warenkorb nehmen. Eingabefehler können auch dadurch berichtigt werden, dass der Bestellvorgang, z.B. durch Schließen des Browserfensters, abgebrochen und ggf. von vorn gestartet wird. Nach Anklicken des Buttons
    „kostenpflichtig bestellen“ ist eine Korrektur durch den Mieter selbst nicht mehr möglich. Es können dann jedoch durch Übersendung einer E‐Mail-Korrekturwünsche übermittelt oder das Widerrufsrecht ausgeübt werden.
  6. Der Vertragstext wird von der Vermieterin gespeichert und dem Mieter nach Absendung seiner Bestellung inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E‐Mail) zugeschickt.
  7. Der vom Mieter im Auftrag genannte Abholtermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Vermieterin per E‐Mail verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem
    (1) Monat ist die Miete für den ersten (1.) Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten bei der Vermieterin abzuholen.
  8. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen der Vermieterin gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin können jederzeit auf ihren Internetseiten eingesehen werden. Die Bestelldaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter per E‐Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§3 Übergabe der Mietsache

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, der Vermieterin diese unverzüglich anzuzeigen.
  2. Hat die Vermieterin die Mängel zu vertreten, so ist sie verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern der Vermieterin die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie eine Buchungsbestätigung vorzuzeigen.
  4. Ein Umtausch der Mietsache ist jederzeit möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere / teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Bei der Entscheidung für eine niedrigere / preisgünstigere Kategorie erfolgt keine Erstattung.
  5. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die von der Vermieterin vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.

§4 Mietdauer

  1. Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache bei der Vermieterin abgeholt wird bzw. die Vermieterin die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten der Vermieterin an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen. Auf Wunsch der Vermieterin ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Rückgabestelle zurückzugeben.
  2. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an die Vermieterin zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit der Vermieterin abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
  3. Die Rückgabe aller Mietsachen hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer länger als vereinbarten Inanspruchnahme der Mietsache wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu den vor Ort marktüblichen Konditionen berechnet und ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Zudem behält sich die Vermieterin die Erstattung einer Strafanzeige vor.
  4. Bei Vermietung ab 15.30 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe der Mietsache vor 10.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

§5 Kündigung, Änderungen, Rücktritt, Stornierung

Veranstaltungen:

  1. Stornierungen vor Veranstaltungsbeginn sind gegenüber der Germina Sportwelt GmbH schriftlich zu erklären.
  2. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Germina Sportwelt GmbH eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütungsansprüche. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 2 Wochen zuvor werden 50 % und ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % in Rechnung gestellt. Kann ein Kunde infolge einer zeitlichen Verspätung nicht oder nur im beschränkten Umfang am Buchungstag teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung bereits entrichteter Kosten bzw. die vollständige Berechnung der Vergütungsansprüche. Die Stornierungsgebühren stellen eine Entschädigung für den Aufwand der Germina Sportwelt GmbH dar.

Reservierungs- und Mietbedingungen für Sportgeräte

  1. Änderungen:
    Der Kunde kann bis 3 Tage vor Abholung des Sportgeräts die Buchung zeitlich und inhaltlich ohne Aufpreis ändern lassen. Diese Änderung ist fristgerecht an anfrage@sportwelt-oberhof.de
  2. Stornierung vor der Buchungsperiode:
    Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 598-606 des BGB für „Vertragstypische Pflichten bei der Leihe“ die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden“ kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
    Ebenso wird darauf hingewiesen, dass Fälle von höherer Gewalt wie ungünstige Witterung oder andere Einflüsse, die nicht im Machtbereich von SPORTWELT Oberhof (Germina Sportwelt GmbH) liegen, nicht zur kostenfreien Stornierung der Buchung berechtigen.
  3. Stornierung auf Grund von Krankheit/Unfall:
    Infolge von Krankheit oder Unfall ist eine kostenlose Stornierung möglich. Das Vorliegen eines solchen Stornierungsgrundes ist unverzüglich schriftlich an anfrage@sportwelt-oberhof.de unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung anzuzeigen.
  4. Stornierung ohne Grund:
    Für eine Stornierung aus anderen Gründen berechnet die Vermieterin dem Kunden folgende Stornogebühren: Bis 72 h vor Abholung 100% Erstattung vom Verleihpreis, bis 24 h vor Abholung 50% Erstattung vom Verleihpreis, unter 24h vor Abholung keine Erstattung.Wird die online gebuchte Sportausrüstung vom Kunden zu spät oder gar nicht entgegengenommen, wird der Mietpreis nicht rückerstattet. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Sportgerät vorzeitig zurückgibt.
  5. Stornierung während der Buchungsperiode: Aufgrund von Krankheit/Unfall: Bei Erkrankung oder Verletzung des Kunden während der Mietdauer gilt (für die direkt betroffene Person) unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung folgende Regelung: Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn das Sportgerät unverzüglich nach Eintritt der Erkrankung oder Verletzung an den Verleihshop zurückgegeben wird. Sobald „SPORTWELT Oberhof“ in Kenntnis eines solchen Falles ist, wird dem Kunden der bereits bezahlte Mietpreis abzüglich der bereits genutzten Verleihzeit zurückerstattet. Eine Rückerstattung im Verleihshop ist nicht möglich.
  6. Stornierungsbestätigung: Nach erfolgreicher Stornierung erhält der Kunde ein Bestätigungs-E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.

 

§6 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache (insbesondere Skier) einzeln und voneinander getrennt oder in Ski‐Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder ein einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
  2. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
  3. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums der Vermieterin mitzuteilen und diese unverzüglich schriftlich zu informieren.

§7 Haftung und Pflichten der Vermieterin

  1. Grundsätzlich gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
  2. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  3. Die Schadensersatzhaftung der Vermieterin bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern der Vermieterin nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin handeln und
    einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung der Vermieterin sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern der Vermieterin, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung der Vermieterin gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
  4. Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat die Vermieterin den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.

§8 Preise

  1. Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile.
  2. Im Falle von Rücklastschriften ist die Vermieterin berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von zehn Euro (10,00 €) zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind.

§9 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
  2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung des Vermieters, welche unter dem entsprechenden Menüpunkt eingesehen werden kann.
  3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

§10 Sonstige Bestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Es gilt deutsches Recht. Bei Mietern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher gem. § 13 BGB), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Ist der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐ rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Vermieterin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Die Vermieterin ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.“

Weitere Informationen

Vertragstext: Der Vertragstext wird auf den internen Systemen der Vermieterin gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin können jederzeit auf deren Internetseite eingesehen werden. Die Bestelldaten werden dem Mieter per E‐Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

Stand: 01.09.2020